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Gastaufnahmevertrag / Vertragsbedingungen


 

  Gastaufnahmevertrag 

  • Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Vermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Der Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil der Buchungsbestätigung, den wir Ihnen per Mail zusenden Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
  • 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Vermietung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich. Somit ist ein rechtsgültiger Gastaufnahmevertrag entstanden.

     

  • 2. Der Abschlug des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,               abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

     

        Die Kosten für den Gast betragen bei Stornierung bzw. Nichtanreise

        90% der Mietkosten bei Übernachtungen ohne Frühstück und 80% bei Übernachtungen mit Frühstück. Das gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

        Der Reiserücktritt muss schriftlich, auch in Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, an die Adresse des Vermieters     erfolgen. 

  •  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Vermietung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um      Ausfälle zu vermeiden.
  •   6. Bei einer Aufenthaltsdauer von 1 Übernachtung ist der Vermieter berechtigt, für diese Übernachtung einen Zuschlag von 30,- €  zu erheben.
  •   7. Die Ferienwohnung/Doppelzimmer steht im Regelfall am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Möchten Sie          früher anreisen oder später abreisen, dann sprechen Sie uns darauf an.
  •   8. Wir möchten Sie bitten im Gästehaus nicht zu rauchen und keine Haustiere mitzubringen.
  •   9. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für entstandene Schäden und Verluste im Gästehaus. 
  • 11. Besondere Beachtung und Aufsichtspflicht gilt den mitreisenden Kindern. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
  • 12. Widerrufsrecht - Bitte beachten Sie, dass nach einer verbindlichen Buchung bzw. nach zu Stande kommen des                                                             Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht                         besteht. Sondern, das Sie im Falle der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Storno-Rücktrittskosten fällig werden.